Ihr Dienstleister rund um Privat-, Gewerbe- und Industrieversicherungen
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In diesem Bereich können Sie unsere Tarifrechner nutzen, Deckungsaufgaben erstellen, direkt versenden und haben Einsicht in Ihren Bestand.
In diesem Bereich können Sie Vertragsauskünfte und Schadeninformationen einholen oder die Abrechnungen aufrufen. Zusätzlich ist ein Bereich Bestandsauskunft eingerichtet.
Beide Portale sind Kennwort geschützt. Sollten Sie noch keinen Zugang zu unseren Portalen haben, kontaktieren Sie uns gerne.
Sollten Sie noch nicht mit uns zusammenarbeiten, setzen Sie sich bitte per Mail mit uns in Verbindung.
Die Firmengruppe Carl Rieck blickt auf eine 175-jährige Firmengeschichte zurück.
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Uns erreichen Sie direkt – kein Call-Center – wir helfen Ihnen gerne weiter.
Mit diesen Versicherern arbeiten wir langjährig und vertrauensvoll zusammen.
Unsere Informationen für Versicherungs-Makler.
Treten Sie mit uns einfach über das Internet per Mail in Kontakt. Auch Bewerbungen sind über diesen Weg möglich.
Kommt es trotz aller Vorsorge zu einem Schadenfall, beachten Sie bitte folgendes: Melden Sie uns bitte den Schaden unter Angabe der Versicherungsnummer unverzüglich gerne per Online-Formular!
Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen besseren Schutz der Versichertengemeinschaft vor missbräuchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen Verfahren.
Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten zu Ihrer Person wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt.
Danach ist die Datenverarbeitung und -nutzung zulässig, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder wenn der Betroffene eingewilligt hat.
Das BDSG erlaubt die Datenverarbeitung und -nutzung stets, wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses geschieht oder soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der speichernden Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt.