Discothekenversicherungen

Gebäudeversicherungen

FÜR IHRE EVENTS UND ALLE EVENTUALITÄTEN
Für Eigentümer einer Diskotheken-Immobilie können nicht nur elementare Ereignisse wie z. B. Schneedruck auf dem Dach oder Hochwasser zu unvorhergesehenen Schäden führen: Auch ein Wasserrohrbruch, Hagel und Sturm oder der Ausbruch von Feuer im Gebäude können die Räumlichkeiten schwer beschädigen. Ob Brandgefahr oder schwieriger Standort: Wir haben die Risiken im Blick und versichern Objekte passgenau und individuell.

Der Schutz umfasst alle Bauwerke inklusive Um-, An- und Neubauten. Eingeschlossen sind alle Fundamente, Grund- und Kellermauern, die zur Aufnahme von Menschen, Tieren oder Sachen dienen.

Einrichtung, Waren, Elektronik

INVENTAR VERSICHERN: MEHR DRIN FÜR ALLES, WAS IHNEN WICHTIG IST.
Licht- und Soundanlagen, Kühlvorrichtungen, Vorräte im Warenlager, EDV – in Diskotheken und bei Events gibt es viele unterschiedliche Werte, die angemessen versichert sein wollen. Häufig ist die kaufmännische Betriebsausstattung dabei ebenso relevant wie die technischen Anlagen und die vom Versicherungsnehmer eingebrachten Gebäudebestandteile und Waren.

EINRICHTUNG UND WAREN VERSICHERN
Das Inventar umfasst eine Reihe unterschiedlicher Güter und Werte, die im Notfall abgesichert werden können und sollten:

Geschäfts- und Büroausstattung

Dazu zählen z. B. Werbe-, Telefon- und Faxanlagen, Computer und EDV-Anlagen. Auch Einrichtungsgegenstände, Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen und sonstiges fremdes Eigentum gehören zum versicherungsfähigen Inventar.

Geräte im Diskothekenbereich

Musik- und Lichtanlagen, Lampen und Beleuchtungskörper bilden häufig den größten Posten. In der Bewirtung zählen dazu aber auch Kühlanlagen, Theken und Kühlmaschinen, die oft im Keller untergebracht sind.

Vorräte und Waren

Oft existiert hier ein größeres Lager mit hochpreisigen Getränken. Aber auch Zapfanlagen und Hausrat wie Gläser und Kochutensilien sollten bei einer Aufstellung nicht vergessen werden.

Sonstige Vorrichtungen und Maschinen

Ob selbstgebaut, geleast, gemietet oder vom Vorgänger übernommen: Posten wie Alarm- und Brandbekämpfungsanlagen, Beförderungsvorrichtungen und Lastenaufzüge sind unverzichtbar und haben in Diskotheken häufig einen hohen, versicherungsrelevanten Wert.

Elektronik

In dieser Branche ist eine funktionsfähige Elektronik das A und O: Dass im Fall der Fälle schnell und unkompliziert wieder eine Anlage zum Einsatz kommt, ist oft eine existentielle Notwendigkeit. Die meisten Kunden entscheiden sich deshalb, neben dem Inventar auch elektrische Geräte und Anlagen zu versichern. Solche Versicherungen umfassen mehr als eine Inventarversicherung abdecken kann, die für durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruch oder Vandalismus entstandene Schäden aufkommt: So sind damit zusätzlich Gefahren wie z. B. Überspannung, Feuchtigkeit, Bedienungsfehler, Sabotage und Konstruktionsfehler abgedeckt.

Betriebsunterbrechung

VORÜBERGEHEND GESCHLOSSEN UND TROTZDEM LIQUIDE: BETRIEBSUNTERBRECHUNG VERSICHERN
Wenn eine Diskothek – z. B. nach einem Brand – für längere Zeit geschlossen bleiben muss, ist der daraus entstehende Schaden oft größer als der an Geräten und Gebäude. Die Betriebseinnahmen fallen aus, Gehälter wollen gezahlt werden, die Kosten wachsen. Mit der Neueröffnung müssen Kundengruppen im Markt häufig neu gewonnen werden.
Ein Versicherungsschutz bei Betriebsunterbrechung ist daher sinnvoll: Er umfasst den entgangenen Geschäftsgewinn, die fortlaufenden Kosten und die Aufwendungen für Gehälter und Löhne, die infolge einer Betriebsunterbrechung durch eine der nachfolgend versicherten Gefahren ab Eintritt eines Sachschadens nicht erwirtschaftet werden konnten.

Wir versichern Betriebe gegen Unterbrechungsschäden durch:

  • Feuer (Brand, Blitz, Ex- oder Implosion, Rauch)
  • Einbruchdiebstahl/ Vandalismus
  • Leitungswasser
  • Sturm/Hagel
  • Glasbruch
  • Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch (Elementarschäden)

Haftpflichtversicherung

FÜR ALLES, WAS IM LAUFENDEN BETRIEB SCHIEF LAUFEN KANN.
Eine Haftpflichtversicherung ist für die meisten von uns im privaten Bereich selbstverständlich, für Autofahrer ist sie sogar vorgeschrieben. Aber auch auf Betreiber von Diskotheken kommen im Falle eines Falles hohe Haftungskosten zu – sie haften für alles, was Gästen und Mitarbeitern im laufenden Betrieb zustoßen kann: Verletzungen durch ein zersplittertes Glas, ein gebrochenes Bein auf dem frisch gefeudelten Tanzboden, teure Garderobe, die verlorengeht oder verwechselt wird.
Eine Haftpflichtversicherung kann die Betreiber vor hohen Forderungen schützen und dafür sorgen, dass aus kleinen Missgeschicken keine große Sache wird.

Eine betriebliche Haftpflichtversicherung kann abdecken:

  • Personen- und Sachschäden, die durch Verschulden des Betriebsinhabers und/ oder der Betriebsangehörigen entstehen
  • Schäden, die durch mangelhafter Waren oder fehlerhaftes Arbeiten verursacht werden
  • Schäden, die aus dem Verlust von Schlüsseln und Codekarten entstehen
  • Mietsachschäden

Service

Hier finden Sie unseren Erfassungsbogen zur Versicherung für Diskotheken und ähnlichen Betrieben.

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