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Mitteilung nach § 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall

Sehr geehrte Versicherungsnehmerinnen,
sehr geehrte Versicherungsnehmer,

wenn der Versicherungsfall eingetreten ist, brauchen wir Ihre Mithilfe.

Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten
Aufgrund der mit Ihnen getroffenen vertraglichen Vereinbarungen können wir von Ihnen nach Eintritt des Versicherungsfalls verlangen, dass Sie uns jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist (Auskunftsobliegenheit), und die sachgerechte Prüfung unserer Leistungspflicht insoweit ermöglichen, indem Sie uns alle Angaben machen, die zur Aufklärung des Tatbestandes dienlich sind (Aufklärungsobliegenheit).

Leistungsfreiheit
Machen Sie entgegen der vertraglichen Vereinbarungen vorsätzlich keine oder nicht Wahrheitsgemäße Angaben oder stellen Sie uns vorsätzlich die verlangten Belege nicht zur Verfügung, verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Versicherungsleistung. Verstoßen Sie grob fahrlässig gegen diese Obliegenheiten, verlieren Sie den Anspruch zwar nicht vollständig, aber wir können die Leistung im Verhältnis zur Schwere Ihres Verschuldens kürzen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben.
Trotz Verletzung Ihrer Obliegenheiten zur Auskunft, zur Aufklärung oder zur Beschaffung von Belegen bleiben wir jedoch insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie nachweisen, dass die vorsätzliche oder grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war.
Verletzen Sie die Obliegenheit zur Auskunft, zur Aufklärung oder zur Beschaffung von Belegen arglistig, werden wir in jedem Fall von unserer Verpflichtung zur Leistung frei.

Hinweis:
Wenn das Recht auf die vertragliche Leistung nicht Ihnen, sondern einem Dritten zusteht, ist auch dieser zur Auskunft, zur Aufklärung und zur Beschaffung von Belegen verpflichtet.

Sehr geehrte Vertriebspartnerin, sehr geehrter Vertriebspartner,

unser Tarifrechner Unfall steht Ihnen zur Verfügung.
Beachten Sie bitte die nachstehenden Hinweise, damit die Angebots- und Antragsbearbeitung für Sie und Ihre Kunden einwandfrei funktionieren.

  • Der unten genannte Link führt Sie direkt auf den Tarifrechner der INTER Versicherungen. Dort können Sie Ihr Prämienangebot berechnen und beantragen.
  • Im Antrag tragen Sie bitte Ihre bei Carl Rieck Hamburg bestehende Vermittlernummer auf der Seite 1 unter Kooperationsfeld ein.
  • Den Antrag senden Sie bitte zwingend an vertrag@carl-rieck.de
  • Sofern Sie auf die berechneten Prämien einen Rabatt (max. 20 %) benötigen, tragen Sie diesen bitte unter sonstige Bemerkungen ein.