Ihr Dienstleister rund um Privat-, Gewerbe- und Industrieversicherungen
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In diesem Bereich können Sie unsere Tarifrechner nutzen, Deckungsaufgaben erstellen, direkt versenden und haben Einsicht in Ihren Bestand.
In diesem Bereich können Sie Vertragsauskünfte und Schadeninformationen einholen oder die Abrechnungen aufrufen. Zusätzlich ist ein Bereich Bestandsauskunft eingerichtet.
Beide Portale sind Kennwort geschützt. Sollten Sie noch keinen Zugang zu unseren Portalen haben, kontaktieren Sie uns gerne.
Sollten Sie noch nicht mit uns zusammenarbeiten, setzen Sie sich bitte per Mail mit uns in Verbindung.
Die Firmengruppe Carl Rieck blickt auf eine 175-jährige Firmengeschichte zurück.
Hier finden Sie Stellenangebote für Berufserfahrene und Ausbildungsplätze
Uns erreichen Sie direkt – kein Call-Center – wir helfen Ihnen gerne weiter.
Unser Nachhaltigkeitskonzept: Ökologie, Soziales, Ökonomie
Mit diesen Versicherern arbeiten wir langjährig und vertrauensvoll zusammen.
Unsere Informationen für Versicherungs-Makler.
Treten Sie mit uns einfach über das Internet per Mail in Kontakt. Auch Bewerbungen sind über diesen Weg möglich.
Kommt es trotz aller Vorsorge zu einem Schadenfall, beachten Sie bitte folgendes: Melden Sie uns bitte den Schaden unter Angabe der Versicherungsnummer unverzüglich gerne per Online-Formular!
Sehr geehrte Versicherungsnehmerinnen,
sehr geehrte Versicherungsnehmer,
wenn der Versicherungsfall eingetreten ist, brauchen wir Ihre Mithilfe.
Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten
Aufgrund der mit Ihnen getroffenen vertraglichen Vereinbarungen können wir von Ihnen nach Eintritt des Versicherungsfalls verlangen, dass Sie uns jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist (Auskunftsobliegenheit), und die sachgerechte Prüfung unserer Leistungspflicht insoweit ermöglichen, indem Sie uns alle Angaben machen, die zur Aufklärung des Tatbestandes dienlich sind (Aufklärungsobliegenheit).
Leistungsfreiheit
Machen Sie entgegen der vertraglichen Vereinbarungen vorsätzlich keine oder nicht Wahrheitsgemäße Angaben oder stellen Sie uns vorsätzlich die verlangten Belege nicht zur Verfügung, verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Versicherungsleistung. Verstoßen Sie grob fahrlässig gegen diese Obliegenheiten, verlieren Sie den Anspruch zwar nicht vollständig, aber wir können die Leistung im Verhältnis zur Schwere Ihres Verschuldens kürzen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben.
Trotz Verletzung Ihrer Obliegenheiten zur Auskunft, zur Aufklärung oder zur Beschaffung von Belegen bleiben wir jedoch insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie nachweisen, dass die vorsätzliche oder grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war.
Verletzen Sie die Obliegenheit zur Auskunft, zur Aufklärung oder zur Beschaffung von Belegen arglistig, werden wir in jedem Fall von unserer Verpflichtung zur Leistung frei.
Hinweis:
Wenn das Recht auf die vertragliche Leistung nicht Ihnen, sondern einem Dritten zusteht, ist auch dieser zur Auskunft, zur Aufklärung und zur Beschaffung von Belegen verpflichtet.